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Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung – ab welcher Größe ist das Bauamt zuständig?

Wer seine Terrasse als erweiterten Wohnbereich zu allen Jahreszeiten nutzen möchte, kommt um eine moderne Terrassenüberdachung nicht herum. Allerdings steht die hiesige Bürokratie in fast allen Bundesländern zwischen der Planung und Realisierung des Projektes.

Das Baurecht – ungern gelesen, doch höchst sinnvoll

Das Baurecht hierzulande wird zwar oft als übertrieben bürokratisch angesehen, doch wenn jeder Immobilienbesitzer sein Gebäude nach eigenen Wünschen erweitern würde, entsteht in kleinen wie auch größeren Kommunen eventuell ein Chaos. Deshalb müssen sich Bauherren an unterschiedliche Rechtsnormen in Bezug auf Bauen halten. Experten bezeichnen dies als Baurecht, welches in privates und öffentliches Baurecht unterteilt ist.

Für das Projekt Terrassenüberdachung gelten generell beide Auslegungen. Denn, beispielsweise berührt eine Baugenehmigung Terrassenüberdachung Niedersachsen einerseits das private Baurecht, andererseits jedoch auch das sogenannte bundesweite Bauplanungs-Recht wie auch das länderspezifische Bauordnungs-Recht, welches im öffentlichen Baurecht verankert ist.

Letztendlich müssen noch Vorschriften und Richtlinien des öffentlich-rechtlichen Bau-Nebenrechts beachtet werden.

Nicht alle Paragrafen im Baurecht müssen auswendig gelernt werden

Wichtig ist primär, dass geplante Bauprojekte oder Erweiterungen am Gebäude generell nicht gegen diese gesetzlichen Vorgaben verstoßen. Für die Einhaltung der Gesetze ist das zuständige Bauamt verantwortlich. Die Beamten prüfen im Vorfeld, ob das Bauprojekt grundsätzlich rechtens ist, und vergeben im Idealfall die Baugenehmigung. Doch auch die deutsche Bürokratie hat Grenzen, denn nicht jedes Bauvorhaben unterliegt einer Baugenehmigung.

Wann ist eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen erforderlich?

Es kommt daher immer darauf an, wie die Terrassenüberdachung gestaltet werden soll. Handelt es sich um ein flexibles Sonnensegel oder eine klassische Markise, können die Immobilienbesitzer diese Beschattung einfach installieren.

Bei festen Montagen steht dagegen die Frage nach einer Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen im Raum. Denn hierbei geht es um einen Ausbau-/Umbaumaßnahme am bestehenden Gebäude. Maßnahmen dieser Art begrenzen den Spielraum der Genehmigungsfreiheit. Dies gilt ebenfalls für eine Überdachung, die frei-stehend im Außenbereich geplant ist.

Ob tatsächlich beispielsweise eine amtliche Baugenehmigung Terrassenüberdachung Bayern erforderlich ist, ist primär von 2 Faktoren abhängig:
– den Abmessungen oder dem Volumen einer Terrassenüberdachung
– dem jeweiligen Bundesland.

Keine einheitlichen Regelungen für Terrassenüberdachungen

Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer entscheiden also über die Genehmigung für eine Terrassenüberdachung.

Entscheidend sind primär die Richtlinien des Bauamtes, welches am jeweiligen Standort des Gebäudes zuständig ist. Denn, diese Vorschriften sind im Bundesgebiet nicht einheitlich. So können Bauherren im Grenzgebiet eine Baugenehmigung Terrassenüberdachung NRW benötigen, während im Nachbarort eine andere Variante Baugenehmigung Terrassenüberdachung Niedersachsen notwendig ist.

Oft ist auch der aktuelle örtliche Bebauungsplan mit gewissen Einschränkungen ein Grund, dass keine Genehmigung erteilt wird. Generell sollten sich Bauherren vor der Planung einer Terrassenüberdachung, welcher Art auch immer, beim zuständigen Bauamt erkundigen. Tipp: Unter aemter.org sind die meisten Bauämter inklusive Kontaktdaten gelistet.

Größe der Terrassenüberdachung entscheidet

Ob ein räumlicher Freibetrag (genehmigungsfrei) besteht, ist ebenfalls vom Standort und somit dem Bundesland abhängig. Eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachung ist also nur dann notwendig, falls das Bauprojekt den räumlichen Freibetrag überschreitet.

So wird beispielsweise eine Baugenehmigung Terrassenüberdachung Bayern fällig, falls der Anbau über eine größere Fläche als 30 Quadratmeter verfügt und dabei auch die Tiefe von 3 Metern überschreitet. Da in Bezug auf die gesetzlichen Richtlinien deutliche Unterschiede bestehen können und diese sich zusätzlich gelegentlich ändern, müssen Bauherren sicherheitshalber frühzeitig beim jeweiligen Bauamt nachfragen!

Ein Aspekt, der zur Verpflichtung einer Baugenehmigung nicht ausschlaggebend ist, ist das verwendete Baumaterial für die gewünschte Terrassenüberdachung. Es ist also egal, ob das Dach aus Aluminium, Glas, Kunststoffplatten besteht und die Pfeiler aus Holz oder Metall gefertigt werden.

Richtlinien in den einzelnen Bundesländern

Richtlinien und Anforderungen für eine Bebauung im Garten oder einen Anbau wechseln je nach Bundesland. Selten bestehen keine exakten Vorgaben, viele Vorgaben sind identisch, doch allgemein sind die gesetzlichen Vorschriften für den einzuhaltenden Freibetrag unterschiedlich.

So gilt beispielsweise in Brandenburg ein Volumen von 75 Kubikmeter und eine Fläche von 20 Quadratmetern als Freibetrag. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein sowie Sachsen-Anhalt und Sachsen gelten 30 Quadratmeter Fläche und 3 Meter Tiefe als räumlicher Freibetrag. In Baden-Württemberg sind lediglich 30 Quadratmeter Fläche für den räumlichen Freibetrag vorgegeben.

Eine Baugenehmigung Terrassenüberdachung Bayern wird nur notwendig, falls 30 Quadratmeter Fläche und 3 Meter Tiefe überschritten werden. In Bremen gelten lediglich 3 Meter Tiefe als Obergrenze des räumlichen Freibetrages. In Hessen sind generell sämtliche Terrassenüberdachungen frei von Genehmigungen. Im Saarland gilt eine Fläche von 36 Quadratmeter und Tiefe von 3 Metern als Obergrenze des räumlichen Freibetrages. In Rheinland-Pfalz darf die Terrassenüberdachung maximal 50 Kubikmeter Volumen besitzen. Im Bundesland Thüringen liegen die Obergrenzen bei 30 Quadratmeter Fläche und 4 Meter Tiefe.

Eine Baugenehmigung Terrassenüberdachung Niedersachsen muss nur dann beantragt werden, wenn die Fläche 30 Quadratmeter überschreitet. Gleiches gilt für die Baugenehmigung Terrassenüberdachung NRW.

Keine Pflicht zur Genehmigung – Narrenfreiheit?

Soll die geplante Terrassenüberdachung theoretisch beispielsweise 25 Quadratmeter Fläche und 2 Meter Tiefe aufweisen, können Bauherren ihrer Kreativität also freien Lauf lassen? Nein!

Denn, selbst wenn keine Baugenehmigung für das Dach der Terrassenüberdachung notwendig ist, ist es für Bauherren empfehlenswert, ihren Plan beim Bauamt vorzustellen.

Zusätzlich gelten selbst für Bauprojekte, die keiner Genehmigung bedürfen, öffentlich-rechtliche Vorgaben, die von der jeweiligen Kommune sowie deren aktuellen Bauordnung bestimmt werden. Somit müssen Bauherren unter anderem den Bebauungsplan, Brandschutz sowie eventuell auch den Denkmalschutz oder Schneelastgrenzen berücksichtigen. Letztendlich sind Mindestabstände zum Nachbargrundstück einzuhalten. Diese liegen normalerweise bei 3 Metern. Ausreichend Tageslicht und eine gute Luftzirkulation in den Räumen, die direkt an die Terrassenüberdachung abgrenzen, muss ebenfalls gegeben sein.

Wie wird der Antrag gestellt?

Wird die Terrassenüberdachung doch größer, muss eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen beantragt werden. Für den schriftlichen Antrag benötigen Bauherren unbedingt einen sogenannten qualifizierten Entwurfsverfasser, der im jeweiligen Bundesland über eine Bauvorlagen-Berechtigung verfügt.

Ist eine nachträgliche Baugenehmigung für Terrassenüberdachung möglich?

Wurde eine Überprüfung der Abmessungen einer neuen Terrassenüberdachung verpasst und die Bauherren erinnern sich erst jetzt daran, dass das Bauamt einzuschalten ist, kann der Antrag für eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachung auch nachträglich eingereicht werden. Bevor eine nachträgliche Bewilligung erteilt wird, prüft das Bauamt erst, ob das Bauprojekt überhaupt eine Genehmigung benötigt.

Eine Terrassenüberdachung ohne amtliche Genehmigung erstellen?

Diese Idee sollten Bauherren generell vergessen. Denn, Bauen ohne eine erteilte Baugenehmigung durch das zuständige Bauamt, kann einerseits ein Bußgeld nach sich ziehen, andererseits besteht auch das Risiko, dass ein Rückbau (vollständige Entfernung) angeordnet wird. Dadurch ist die Investition an sich, Materialkosten sowie Arbeitszeit komplett verloren.

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